Wie wird ein Mietvertrag mit Untermiete steuerlich berechnet?

Antwort

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest und gleichzeitig einen Teil davon untervermietest, gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten: 1. **Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung**: Sowohl die Mieteinnahmen aus der Hauptmiete als auch die Einnahmen aus der Untermiete zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden. 2. **Werbungskosten**: Du kannst bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören z.B.: - Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden - Abschreibungen auf die Immobilie - Reparatur- und Instandhaltungskosten - Nebenkosten, die nicht vom Mieter getragen werden - Verwaltungskosten 3. **Aufteilung der Kosten**: Wenn du nur einen Teil der Immobilie untervermietest, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass du die Werbungskosten anteilig auf die Hauptmiete und die Untermiete verteilen musst. Dies kann z.B. nach der Wohnfläche oder der Anzahl der vermieteten Räume erfolgen. 4. **Steuerliche Behandlung**: Die Summe der Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten ergibt den steuerpflichtigen Gewinn aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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