Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest und gleichzeitig einen Teil davon untervermietest, gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten: 1. **Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung**: Sowohl die Mieteinnahmen aus der Hauptmiete als auch die Einnahmen aus der Untermiete zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden. 2. **Werbungskosten**: Du kannst bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören z.B.: - Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden - Abschreibungen auf die Immobilie - Reparatur- und Instandhaltungskosten - Nebenkosten, die nicht vom Mieter getragen werden - Verwaltungskosten 3. **Aufteilung der Kosten**: Wenn du nur einen Teil der Immobilie untervermietest, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass du die Werbungskosten anteilig auf die Hauptmiete und die Untermiete verteilen musst. Dies kann z.B. nach der Wohnfläche oder der Anzahl der vermieteten Räume erfolgen. 4. **Steuerliche Behandlung**: Die Summe der Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten ergibt den steuerpflichtigen Gewinn aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Der Eigenmietwert ist in der Schweiz ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer für selbstgenutztes Wohneigentum versteuern müssen. Das heisst: Wer in seinem eigenen Haus oder seiner ei... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]