Beim Verkauf einer Eigentumswohnung, die zuvor vermietet war und seit Februar leer steht, sind insbesondere die Regelungen zur sogenannten Spekulationssteuer (§ 23 EStG) relevant. Die wichtigsten... [mehr]
Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest und gleichzeitig einen Teil davon untervermietest, gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten: 1. **Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung**: Sowohl die Mieteinnahmen aus der Hauptmiete als auch die Einnahmen aus der Untermiete zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden. 2. **Werbungskosten**: Du kannst bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören z.B.: - Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden - Abschreibungen auf die Immobilie - Reparatur- und Instandhaltungskosten - Nebenkosten, die nicht vom Mieter getragen werden - Verwaltungskosten 3. **Aufteilung der Kosten**: Wenn du nur einen Teil der Immobilie untervermietest, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass du die Werbungskosten anteilig auf die Hauptmiete und die Untermiete verteilen musst. Dies kann z.B. nach der Wohnfläche oder der Anzahl der vermieteten Räume erfolgen. 4. **Steuerliche Behandlung**: Die Summe der Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten ergibt den steuerpflichtigen Gewinn aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung, die zuvor vermietet war und seit Februar leer steht, sind insbesondere die Regelungen zur sogenannten Spekulationssteuer (§ 23 EStG) relevant. Die wichtigsten... [mehr]
In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon ni... [mehr]
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Die Aussage, dass bei Besitz von 300 Wohnungen weniger Steuern bezahlt werden als bei 2 Wohnungen, ist so pauschal nicht korrekt. Die steuerliche Belastung hängt in Deutschland von verschiedenen... [mehr]
Wie viel einem Makler nach Abzug der Steuern von der Courtage bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Höhe der Courtage**: Üblicherweise beträgt die Maklercourtage beim Immob... [mehr]
Ja, wenn du ein Haus geschenkt bekommst, musst du in Deutschland in der Regel Schenkungsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Hauses und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dir u... [mehr]
Mieteinnahmen gelten in Deutschland nicht als Kapitaleinkommen, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte werden in der Einkommensteuererklärung gesondert er... [mehr]