Was gilt aktuell beim Eigenmietwert?

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Der Eigenmietwert ist in der Schweiz ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer für selbstgenutztes Wohneigentum versteuern müssen. Das heisst: Wer in seinem eigenen Haus oder seiner eigenen Wohnung wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen in der Steuererklärung angeben. **Aktueller Stand (2024):** - Der Eigenmietwert wird weiterhin in allen Kantonen und auf Bundesebene besteuert. - Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt in der Regel anhand des Marktwerts der Immobilie und beträgt meist zwischen 60 % und 70 % der ortsüblichen Miete. - Im Gegenzug können Schuldzinsen (z.B. Hypothekarzinsen) und Unterhaltskosten steuerlich abgezogen werden. **Diskussion um Abschaffung:** - Es gibt seit Jahren politische Bestrebungen, den Eigenmietwert abzuschaffen oder zu reformieren. - Im Juni 2023 hat der Ständerat eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt. Damit bleibt das System vorerst bestehen. - Eine erneute Reform ist in Diskussion, aber aktuell (Stand Juni 2024) gilt weiterhin die bisherige Regelung. **Fazit:** Der Eigenmietwert muss weiterhin als Einkommen versteuert werden. Änderungen sind in Diskussion, aber noch nicht beschlossen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Eidgenössischen Steuerverwaltung](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/privatpersonen/eigenmietwert.html).

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