Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten. - Sie sind nicht sofort als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. - Bei vermieteten Immobilien erhöhen sie jedoch die Anschaffungskosten und können über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt, sie werden über die Nutzungsdauer der Immobilie (meist 50 Jahre) anteilig abgeschrieben. - Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Maklergebühren steuerlich nicht absetzbar. **Beim Verkauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren können als Werbungskosten beim Verkauf berücksichtigt werden, wenn der Verkauf steuerpflichtig ist (z. B. innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren bei nicht selbstgenutzten Immobilien). - In diesem Fall mindern sie den zu versteuernden Gewinn aus dem Verkauf. - Ist der Verkauf steuerfrei (z. B. nach Ablauf der Spekulationsfrist oder bei selbstgenutzten Immobilien), können die Maklergebühren steuerlich nicht geltend gemacht werden. **Fazit:** Maklergebühren sind beim Kauf einer vermieteten Immobilie über die Abschreibung absetzbar, beim Verkauf nur dann, wenn der Verkauf steuerpflichtig ist. Bei selbstgenutzten Immobilien sind sie steuerlich nicht absetzbar. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatungsportalen](https://www.steuerberater.de/).
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Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]