Fallen Maklergebühren für Käufer und Verkäufer bei privaten Immobilienverkäufen an?

Antwort

Ob Maklergebühren (auch Maklerprovision genannt) für Käufer und Verkäufer bei einem privaten Immobilienverkauf anfallen, hängt davon ab, ob ein Makler eingeschaltet wird und wie der Vertrag gestaltet ist. **Privatverkauf ohne Makler:** Wenn Käufer und Verkäufer die Immobilie direkt, also ohne Einschaltung eines Maklers, verkaufen bzw. kaufen, fallen keine Maklergebühren an. **Verkauf mit Makler:** Wird ein Makler beauftragt, regelt das Gesetz, wer die Provision zahlen muss. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland beim Verkauf von Wohnimmobilien das sogenannte "Bestellerprinzip light": - Wird ein Makler von einer Partei (meist dem Verkäufer) beauftragt, darf der Makler vom Käufer maximal die Hälfte der Provision verlangen. - In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision meist zu gleichen Teilen (z. B. je 3 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer). **Wichtig:** - Die Maklerprovision ist nur dann fällig, wenn tatsächlich ein Maklervertrag abgeschlossen wurde und der Makler erfolgreich vermittelt hat. - Bei reinen Privatverkäufen ohne Makler gibt es keine Maklergebühren. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/verkaufen/maklerprovision.html) oder [Immowelt](https://www.immowelt.de/ratgeber/immobilienverkauf/maklerprovision). **Fazit:** Maklergebühren fallen nur an, wenn ein Makler eingeschaltet wird. Bei einem rein privaten Verkauf ohne Makler gibt es keine Maklerprovision für Käufer oder Verkäufer.

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