Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Ja, Ausländer können in Südtirol grundsätzlich Immobilien kaufen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Einschränkungen, die beachtet werden müssen: 1. **EU-Bürger:** Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten haben in Italien, und damit auch in Südtirol, grundsätzlich die gleichen Rechte wie italienische Staatsbürger und können Immobilien ohne besondere Einschränkungen erwerben. 2. **Nicht-EU-Bürger:** Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gelten teilweise Einschränkungen. Der Immobilienerwerb ist in der Regel nur möglich, wenn ein sogenanntes Gegenseitigkeitsabkommen ("Reciprocità") zwischen Italien und dem Herkunftsland besteht. Das bedeutet, dass italienische Staatsbürger im jeweiligen Land ebenfalls Immobilien erwerben dürfen. 3. **Besonderheiten in Südtirol:** Südtirol ist eine autonome Provinz mit speziellen Regelungen zum Schutz der lokalen Bevölkerung und Kultur. Ein Großteil der Immobilien ist als "konventioniert" ausgewiesen. Diese Immobilien dürfen nur von Personen gekauft werden, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sind oder dort arbeiten. Nicht-konventionierte Immobilien (freie Wohnungen) können hingegen auch von Ausländern erworben werden, allerdings ist das Angebot begrenzt und die Preise sind meist höher. 4. **Zweitwohnsitz:** Der Erwerb einer Immobilie als Zweitwohnsitz ist in Südtirol stark reglementiert. Viele Gemeinden erlauben den Kauf von Immobilien als Zweitwohnsitz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht, um den Wohnraum für Einheimische zu schützen. **Fazit:** Der Immobilienkauf durch Ausländer in Südtirol ist möglich, aber es gibt wichtige Einschränkungen, insbesondere bei konventionierten Immobilien und beim Erwerb als Zweitwohnsitz. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Autonomen Provinz Bozen – Südtirol](https://www.provinz.bz.it/) oder bei spezialisierten Immobilienmaklern vor Ort.
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Immobilienkäufer über“ bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt das Risiko f&uu... [mehr]