Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird (z. B. als Eigenheim). Sie zählen zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die Anschaffungskosten der Immobilie. Dadurch wirken sie sich erst beim späteren Verkauf der Immobilie auf die Berechnung des Veräußerungsgewinns aus. **Ausnahme:** Wird die Immobilie **vermietet** und dient damit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, können die Gutachterkosten als Teil der Anschaffungsnebenkosten den Abschreibungsbetrag (AfA) erhöhen. Sie werden dann über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben. **Fazit:** - **Selbstnutzung:** Keine direkte steuerliche Absetzbarkeit. - **Vermietung:** Über die Abschreibung (AfA) steuerlich wirksam. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Stiftung Warentest](https://www.test.de/Immobilienkauf-Nebenkosten-So-viel-muessen-Sie-einplanen-4419627-0/).
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, Immobilien bar zu bezahlen. Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen und praktische Hürden: 1. **Geldwäschegesetz (GwG):** Sei... [mehr]
Wenn du deine Wohnung in Wien zu Lebzeiten an deine Tochter schenkst, ergeben sich daraus verschiedene Vorteile und steuerliche Folgen für beide Seiten: **Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten:**... [mehr]
Ja, Ausländer können in Südtirol grundsätzlich Immobilien kaufen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Einschränkungen, die beachtet werden müssen: 1. **EU-B&uum... [mehr]
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]