Sind Gutachterkosten beim Kauf einer gebrauchten Immobilie steuerlich absetzbar?

Antwort

Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird (z. B. als Eigenheim). Sie zählen zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die Anschaffungskosten der Immobilie. Dadurch wirken sie sich erst beim späteren Verkauf der Immobilie auf die Berechnung des Veräußerungsgewinns aus. **Ausnahme:** Wird die Immobilie **vermietet** und dient damit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, können die Gutachterkosten als Teil der Anschaffungsnebenkosten den Abschreibungsbetrag (AfA) erhöhen. Sie werden dann über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben. **Fazit:** - **Selbstnutzung:** Keine direkte steuerliche Absetzbarkeit. - **Vermietung:** Über die Abschreibung (AfA) steuerlich wirksam. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Stiftung Warentest](https://www.test.de/Immobilienkauf-Nebenkosten-So-viel-muessen-Sie-einplanen-4419627-0/).

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