Wenn du deine Wohnung in Wien zu Lebzeiten an deine Tochter schenkst, ergeben sich daraus verschiedene Vorteile und steuerliche Folgen für beide Seiten: **Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten:**... [mehr]
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten** **1. Verkaufspreis:** Das ist der tatsächlich erzielte Kaufpreis für die Wohnung. **2. Anschaffungskosten:** Hierzu zählen der ursprüngliche Kaufpreis der Wohnung sowie die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten, z.B. Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren. **3. Werbungskosten (Veräußerungskosten):** Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehen, z.B. Maklerprovision, Notarkosten für den Verkauf, Anzeigenkosten. **Beispielrechnung:** - Verkaufspreis: 400.000 € - Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten): 300.000 € - Veräußerungskosten: 10.000 € **Veräußerungsgewinn = 400.000 € – 300.000 € – 10.000 € = 90.000 €** **Wichtige Hinweise:** - Der Gewinn ist nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (sog. Spekulationsfrist), es sei denn, die Wohnung wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (§ 23 EStG). - Bei vermieteten Wohnungen können auch Abschreibungen (AfA), die während der Besitzzeit steuerlich geltend gemacht wurden, den Gewinn erhöhen, da sie die Anschaffungskosten mindern. **Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Immobilienbesteuerung/immobilienbesteuerung.html).**
Wenn du deine Wohnung in Wien zu Lebzeiten an deine Tochter schenkst, ergeben sich daraus verschiedene Vorteile und steuerliche Folgen für beide Seiten: **Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten:**... [mehr]
Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie entstehen, können in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt von der Steuer abgesetzt werde... [mehr]
Maklergebühren beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Immobilien sind grundsätzlich unterschiedlich steuerlich zu behandeln: **Beim Kauf einer Immobilie:** - Die Maklergebühren zählen... [mehr]
Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Falls du wissen möchtest, wie sich bestimmte rechtliche, steuerliche oder finanzielle Aspekte bei Wohneigentum verhalten, wäre eine genauere Angab... [mehr]
Das "Münchner Modell" bezeichnet eine besondere Regelung der Stadt München, die den Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen stärken soll.... [mehr]