Wie wird der steuerliche Veräußerungsgewinn einer Eigentumswohnung berechnet?

Antwort

Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten** **1. Verkaufspreis:** Das ist der tatsächlich erzielte Kaufpreis für die Wohnung. **2. Anschaffungskosten:** Hierzu zählen der ursprüngliche Kaufpreis der Wohnung sowie die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten, z.B. Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren. **3. Werbungskosten (Veräußerungskosten):** Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehen, z.B. Maklerprovision, Notarkosten für den Verkauf, Anzeigenkosten. **Beispielrechnung:** - Verkaufspreis: 400.000 € - Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten): 300.000 € - Veräußerungskosten: 10.000 € **Veräußerungsgewinn = 400.000 € – 300.000 € – 10.000 € = 90.000 €** **Wichtige Hinweise:** - Der Gewinn ist nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (sog. Spekulationsfrist), es sei denn, die Wohnung wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (§ 23 EStG). - Bei vermieteten Wohnungen können auch Abschreibungen (AfA), die während der Besitzzeit steuerlich geltend gemacht wurden, den Gewinn erhöhen, da sie die Anschaffungskosten mindern. **Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Immobilienbesteuerung/immobilienbesteuerung.html).**

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