Wie werden Mieteinnahmen steuerlich abgeschrieben?

Antwort

Mieteinnahmen selbst werden nicht abgeschrieben, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung versteuert. Was jedoch abgeschrieben werden kann, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der vermieteten Immobilie. **Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien:** - Für Gebäude, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gilt in der Regel eine lineare Abschreibung von 2 % pro Jahr auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Grundstücksanteil), verteilt über 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 EStG). - Bei Gebäuden, die vor 1925 fertiggestellt wurden, beträgt die Abschreibung 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre. - Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar, nur der Gebäudeanteil. **Beispiel:** Kaufpreis Immobilie: 300.000 € Davon Grundstück: 60.000 € Abschreibungsfähiger Gebäudewert: 240.000 € Jährliche Abschreibung: 2 % von 240.000 € = 4.800 € **Weitere absetzbare Kosten:** Neben der Abschreibung können auch Werbungskosten wie Zinsen für Immobilienkredite, Reparaturen, Verwaltungskosten, Maklergebühren usw. steuerlich geltend gemacht werden. **Fazit:** Die Mieteinnahmen werden versteuert, während die Kosten für das Gebäude (über die AfA) und andere Ausgaben die steuerliche Belastung mindern. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html).

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