Die Abschreibungsdauer (Nutzungsdauer) für neue Fenster richtet sich in Deutschland nach den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums. Für Fenster, die im Rah... [mehr]
Nein, die Abschreibung für Abnutzung (AfA) beginnt beim Kauf einer Bestandsimmobilie nicht von neuem. Wenn du eine gebrauchte Immobilie kaufst, übernimmst du das Gebäudealter für die AfA-Berechnung. Das bedeutet, die Restnutzungsdauer des Gebäudes wird zugrunde gelegt, nicht die volle Abschreibungsdauer wie bei einem Neubau. Beispiel: Wird eine Immobilie gekauft, die vor 20 Jahren gebaut wurde, und die reguläre AfA-Dauer beträgt 50 Jahre, so kannst du die Immobilie noch über die verbleibenden 30 Jahre abschreiben. Die Bemessungsgrundlage für die AfA ist der Kaufpreis (abzüglich des Anteils für Grund und Boden), aber die Abschreibungsdauer richtet sich nach dem Alter des Gebäudes. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Abschreibung-von-Gebaeuden.html).
Die Abschreibungsdauer (Nutzungsdauer) für neue Fenster richtet sich in Deutschland nach den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums. Für Fenster, die im Rah... [mehr]