Bei der Anschaffung einer Bestandsimmobilie, die vermietet wird, kannst du die sogenannte **Absetzung für Abnutzung (AfA)** steuerlich geltend machen. Die AfA regelt, wie du die Anschaffungskoste... [mehr]
Ja, auch wenn eine Wohnung wegen Verkaufsabsichten leer steht, kann die Abschreibung (AfA) grundsätzlich weiterhin in voller Höhe geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die Wohnung bleibt weiterhin dem Zweck der Einkünfteerzielung (also der Vermietung) gewidmet. Entscheidend ist, dass du die Absicht hast, weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Das bedeutet: Wenn du die Wohnung leer stehen lässt, weil du sie verkaufen möchtest, und in dieser Zeit keine Vermietungsbemühungen unternimmst, erkennt das Finanzamt die AfA in der Regel nicht mehr an. Die AfA ist nur zulässig, solange die Wohnung entweder vermietet ist oder ernsthafte und nachweisbare Vermietungsbemühungen vorliegen. Sobald du die Vermietungsabsicht aufgibst und die Verkaufsabsicht im Vordergrund steht (z.B. durch Beauftragung eines Maklers ausschließlich zum Verkauf, keine Inserate zur Vermietung), entfällt die Möglichkeit, die AfA weiter geltend zu machen. Die Wohnung wird dann steuerlich als „nicht mehr zur Einkünfteerzielung bestimmt“ betrachtet. **Fazit:** Die AfA kann nur so lange geltend gemacht werden, wie die Wohnung zur Einkünfteerzielung (Vermietung) bereitgehalten wird. Bei Aufgabe der Vermietungsabsicht zugunsten des Verkaufs entfällt der AfA-Anspruch. **Quelle:** [Bundesfinanzministerium – AfA bei Leerstand](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/Steuern/faq-afa.html) [§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)
Bei der Anschaffung einer Bestandsimmobilie, die vermietet wird, kannst du die sogenannte **Absetzung für Abnutzung (AfA)** steuerlich geltend machen. Die AfA regelt, wie du die Anschaffungskoste... [mehr]
Neu ausgewiesenes Bauland bietet verschiedene Möglichkeiten, um daraus finanziellen Gewinn zu erzielen. Hier sind die gängigsten Wege: 1. **Direkter Verkauf** Das Grundstück kann nac... [mehr]
Nein, die Abschreibung für Abnutzung (AfA) beginnt beim Kauf einer Bestandsimmobilie nicht von neuem. Wenn du eine gebrauchte Immobilie kaufst, übernimmst du das Gebäudealter für d... [mehr]
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Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]