Wie lange ist die Abschreibungsdauer für neue Fenster?

Antwort

Die Abschreibungsdauer (Nutzungsdauer) für neue Fenster richtet sich in Deutschland nach den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums. Für Fenster, die im Rahmen von Gebäudesanierungen oder Modernisierungen eingebaut werden, gilt in der Regel Folgendes: - **Bei vermieteten Wohngebäuden:** Neue Fenster gelten als Bestandteil des Gebäudes. Die Abschreibungsdauer entspricht dann der des Gebäudes selbst. Für Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare Abschreibungsdauer 50 Jahre (2 % pro Jahr). Für ältere Gebäude sind es 40 Jahre (2,5 % pro Jahr). - **Bei gewerblich genutzten Gebäuden:** Auch hier werden Fenster als Gebäudebestandteil behandelt, die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer des Gebäudes (meist 33, 40 oder 50 Jahre, je nach Gebäudeart). **Wichtiger Hinweis:** Werden Fenster im Rahmen von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ausgetauscht, gelten sie steuerlich als Erhaltungsaufwand und können in der Regel sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt. **Fazit:** Neue Fenster werden in der Regel über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben, es sei denn, sie können als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder in den [AfA-Tabellen des BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/AfA-Tabellen/afa-tabellen.html).

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