Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mieter geltend machen, dass die Einbauküche mitvermietet wurde (z. B. um Ansprüche auf Instandhaltung oder Reparatur durch den Vermieter zu begründen), muss der Mieter beweisen, dass die Küche Teil des Mietvertrags war. Umgekehrt müsste der Vermieter beweisen, dass die Küche nicht mitvermietet wurde, wenn er z. B. Schadensersatz vom Mieter wegen Beschädigung verlangt. Da weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll etwas zur Einbauküche steht, ist die Beweislage schwierig. Der Mieter könnte versuchen, den Nachweis durch Zeugen, Fotos bei Einzug oder andere Indizien zu führen. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die Küche in der Regel als nicht mitvermietet. **Fazit:** Wer sich auf die Mitvermietung der Einbauküche beruft, trägt die Beweislast dafür. In der Praxis ist das meist der Mieter.
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution, die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags hinterlegen müssen. Statt das Geld direkt an den Vermieter zu zahlen... [mehr]
Ein Mietvertrag zwischen einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) und einem Kindergarten regelt die Nutzung von Räumlichkeiten, die der Kommune gehören und vom Kindergarten (oft ein freier... [mehr]
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]