In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Auswahl und Vermittlung) erforderlich sind. Sobald der Zweck entfällt – also nach Abschluss des Mietvertrages und Übermittlung der Daten an den Vermieter – besteht in der Regel keine rechtliche Grundlage mehr für die weitere Speicherung durch den Vermittler (z. B. Makler oder Wohnungsunternehmen). Gemäß Art. 17 DSGVO („Recht auf Löschung“ bzw. „Recht auf Vergessenwerden“) müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Es können jedoch gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. nach Handels- oder Steuerrecht) bestehen, die eine längere Speicherung bestimmter Daten (z. B. Rechnungen, Provisionsabrechnungen) rechtfertigen. **Praktisch bedeutet das:** - Bewerbungsunterlagen und nicht mehr benötigte personenbezogene Daten der Mieter sollten nach Abschluss des Vermittlungsprozesses und Ablauf eventueller Fristen unverzüglich gelöscht werden. - Nur Daten, die für die Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt werden, dürfen entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden. **Empfehlung:** Eine regelmäßige Überprüfung und Löschung nicht mehr benötigter Daten ist datenschutzrechtlich vorgeschrieben und sollte dokumentiert werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution, die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags hinterlegen müssen. Statt das Geld direkt an den Vermieter zu zahlen... [mehr]
Ein Mietvertrag zwischen einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) und einem Kindergarten regelt die Nutzung von Räumlichkeiten, die der Kommune gehören und vom Kindergarten (oft ein freier... [mehr]
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]