Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreib... [mehr]
Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterkündigung** Absender: [Dein Name] [Deine Adresse] Empfänger: [Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] Ort, Datum **Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse der Wohnung]** Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters], hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, das ist nach meiner Berechnung der [Datum, z.B. 30.09.2024]. Sollte dies nicht der korrekte Termin sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen. Bitte teilen Sie mir auch mit, wann die Wohnungsübergabe stattfinden kann. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift (bei postalischem Versand)] [Dein Name] --- **Wichtige Hinweise:** - Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (bei Brief). - Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. - Sende die Kündigung am besten per Einschreiben oder übergib sie persönlich mit Empfangsbestätigung. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).
Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreib... [mehr]
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ob der Mieter bei Ausübung seines außerordentlichen Kündigungsrechts wegen einer Mieterhöhung die Wohnung renoviert übergeben muss, hängt grundsätzlich von den Vere... [mehr]
Ein geeigneter Passus für den Mietvertrag könnte wie folgt lauten: "Die in der Küche befindlichen Elektrogeräte (z.B. Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, M... [mehr]
Hier ein Textvorschlag für die entsprechende Regelung im Mietvertrag: "Die Umlage von Warmwasserkosten findet nicht statt, da die Warmwasserbereitung in der Mietwohnung dezentral und elektr... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]