Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk... [mehr]
Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags auf. Setze dabei eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) und schildere den Sachverhalt klar und nachvollziehbar. 2. **Belege sammeln**: Sammle alle relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge, Mietverträge, Abrechnungen und den Nachweis über die Überzahlung. 3. **Mieterschutzbund oder Mieterverein**: Wende dich an einen Mieterverein oder den Deutschen Mieterbund ([https://www.mieterbund.de/](https://www.mieterbund.de/)). Dort erhältst du rechtliche Beratung und Unterstützung. 4. **Rechtliche Schritte**: Reagiert der Vermieter nicht, kannst du den Betrag notfalls gerichtlich einfordern. Ein Mahnbescheid beim Amtsgericht ist eine Möglichkeit, um die Rückzahlung einzufordern. 5. **Keine eigenmächtigen Mietkürzungen**: Ziehe den Betrag nicht einfach von der nächsten Miete ab, ohne dies mit dem Vermieter abzustimmen. Das kann zu Problemen führen, etwa einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung. Es ist wichtig, alles schriftlich zu dokumentieren und Fristen einzuhalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung.
Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk... [mehr]
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Die monatliche Miete für ein kleines Haus (z.B. 60–100 m², 2–3 Zimmer) zwischen Erfurt und Weimar variiert je nach Lage, Zustand und Ausstattung. Im ländlichen Raum oder in... [mehr]
Die monatliche Miete für ein kleines Haus in der Nähe einer Großstadt in Deutschland variiert stark je nach Region, Lage, Größe und Ausstattung. Im Durchschnitt kannst du mi... [mehr]
Die Kosten für ein Haus oder die Miete in der Türkei variieren stark je nach Region, Stadt und Ausstattung. Hier ein grober Überblick (Stand 2024): **Miete:** - In Großstädt... [mehr]