Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Instandhaltung, Modernisierung, Verkauf, Neuvermietung). Dabei muss er jedoch bestimmte Regeln beachten: **Ankündigungsfrist:** Die Ankündigung muss rechtzeitig erfolgen. In der Regel gilt eine Frist von mindestens 24 Stunden, in der Praxis werden aber meist 3 bis 14 Tage als angemessen angesehen, je nach Dringlichkeit und Grund des Termins. Ein Termin in 10 Tagen ist also in der Regel ausreichend angekündigt. **Zutrittsrecht:** Der Mieter muss dem Vermieter oder dessen Beauftragten nur dann Zugang zur Wohnung gewähren, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Reparaturen, Ablesen von Zählern, Besichtigung mit Kaufinteressenten). Der Vermieter darf nicht ohne Grund oder zu häufig die Wohnung betreten. **Terminabsprache:** Der Termin sollte möglichst mit dem Mieter abgestimmt werden. Einseitig festgelegte Termine sind zwar zulässig, aber der Mieter kann um einen Alternativtermin bitten, wenn er berechtigte Gründe hat (z. B. berufliche Verpflichtungen). **Fazit:** Ein Aushang mit einem Termin in 10 Tagen ist grundsätzlich zulässig, sofern ein berechtigter Grund vorliegt und die Ankündigungsfrist eingehalten wird. Der Mieter muss den Zugang ermöglichen, kann aber bei Verhinderung um einen anderen Termin bitten. **Quellen:** - [Mieterbund: Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-des-mietrechts/abc/vermieter-betreten-der-wohnung.html) - [Deutsches Mietrecht: Zutrittsrecht des Vermieters](https://www.deutsches-mietrecht.de/mietrecht/vermieterrecht/wohnungsbesichtigung/)
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
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Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
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