Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**, das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, werden die CO₂-Kosten grundsätzlich nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Allerdings gibt es Ausnahmen für Gebäude, bei denen der Vermieter keinen oder nur einen eingeschränkten Einfluss auf die energetische Qualität hat – dazu zählen auch denkmalgeschützte Gebäude. **Für denkmalgeschützte Gebäude gilt:** Der Vermieter kann von der Aufteilung der CO₂-Kosten ganz oder teilweise ausgenommen sein, wenn die energetische Sanierung aufgrund des Denkmalschutzes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. In diesem Fall kann der Vermieter nachweisen, dass er die energetische Qualität des Gebäudes nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbessern kann. Dann trägt der Mieter die CO₂-Kosten weiterhin allein. **Wichtig:** Der Vermieter muss dies dem Mieter gegenüber nachweisen und begründen. Ohne diesen Nachweis gilt grundsätzlich das Stufenmodell. **Weitere Informationen:** - [CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/) - [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – CO₂-Kostenaufteilung](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/CO2-Kostenaufteilung/co2-kostenaufteilung.html) **Fazit:** Bei einem Denkmalschutzhaus kann der Vermieter von der Übernahme der CO₂-Kosten befreit sein, wenn er nachweist, dass energetische Maßnahmen wegen des Denkmalschutzes nicht möglich oder unzumutbar sind. Andernfalls gilt die reguläre Aufteilung.
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines L... [mehr]