Wo kann ich einen Verstoß des Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) melden?

Antwort

Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises melden. In manchen Bundesländern sind auch die Umweltämter oder spezielle Energiebehörden zuständig. **Vorgehen:** 1. **Zuständige Behörde finden:** Suche auf der Webseite deiner Stadt oder deines Landkreises nach „Bauaufsichtsbehörde“, „Bauamt“ oder „Energiebehörde“. 2. **Verstoß schildern:** Beschreibe den Verstoß möglichst genau (z.B. fehlender Energieausweis, nicht eingehaltene Sanierungspflichten). 3. **Belege beifügen:** Falls vorhanden, füge Kopien von Schriftverkehr oder Fotos bei. 4. **Kontakt aufnehmen:** Die Meldung kann meist schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. **Wichtige Hinweise:** - Die Behörde prüft den Sachverhalt und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. - Du kannst die Meldung in der Regel auch anonym machen. Weitere Informationen zum GEG findest du auf der offiziellen Seite des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html).

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