Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises melden. In manchen Bundesländern sind auch die Umweltämter oder spezielle Energiebehörden zuständig. **Vorgehen:** 1. **Zuständige Behörde finden:** Suche auf der Webseite deiner Stadt oder deines Landkreises nach „Bauaufsichtsbehörde“, „Bauamt“ oder „Energiebehörde“. 2. **Verstoß schildern:** Beschreibe den Verstoß möglichst genau (z.B. fehlender Energieausweis, nicht eingehaltene Sanierungspflichten). 3. **Belege beifügen:** Falls vorhanden, füge Kopien von Schriftverkehr oder Fotos bei. 4. **Kontakt aufnehmen:** Die Meldung kann meist schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. **Wichtige Hinweise:** - Die Behörde prüft den Sachverhalt und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. - Du kannst die Meldung in der Regel auch anonym machen. Weitere Informationen zum GEG findest du auf der offiziellen Seite des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html).
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]