Müssen Vermieter Nachbarschaftsbeschwerden nachgehen?

Antwort

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder anderen Störungen), müssen sie diesen Beschwerden nachgehen, sofern sie plausibel und konkret sind. Das bedeutet: Der Vermieter sollte die Vorwürfe prüfen, den betroffenen Mieter anhören und gegebenenfalls zur Unterlassung auffordern. Ignoriert der Vermieter berechtigte Beschwerden dauerhaft, kann das zu Ansprüchen der Nachbarn oder sogar zu behördlichen Maßnahmen führen. Allerdings muss der Vermieter nicht jeder beliebigen oder unbegründeten Beschwerde nachgehen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/).

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