Muss ein Vermieter Utensilien für den Winterdienst bereitstellen?

Antwort

Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes wirksam auf die Mieter übertragen hat. Allerdings muss er sicherstellen, dass die Mieter in der Lage sind, ihrer Pflicht nachzukommen. Das bedeutet: Überträgt der Vermieter die Räum- und Streupflicht auf die Mieter, müssen diese sich in der Regel selbst um die notwendigen Utensilien kümmern. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass der Vermieter die Gerätschaften zur Verfügung stellt. Fehlt eine solche Regelung, liegt die Beschaffungspflicht bei den Mietern. Wichtig: Der Vermieter bleibt in der Kontrollpflicht und muss überwachen, ob der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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