Muss ich in einer Sackgasse ohne Gehweg, aber mit verbreitetem Fußweg bei Schneefall räumen?

Antwort

In Deutschland bist du als Anwohner grundsätzlich verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor deinem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn es jedoch keinen klassischen Gehweg gibt, sondern nur einen verbreiterten Fußweg oder Seitenstreifen, kommt es auf die örtlichen Regelungen an. In vielen Gemeinden gilt: Gibt es keinen Gehweg, muss der Anlieger einen ausreichend breiten Streifen am Fahrbahnrand (meist 1 bis 1,5 Meter) für Fußgänger freihalten. Das gilt auch in einer Sackgasse. Die genauen Pflichten können aber je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt sein. Empfehlung: - Informiere dich bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die örtliche Straßenreinigungssatzung. - In der Regel musst du auch einen verbreiterten Fußweg oder Seitenstreifen räumen, wenn dieser von Fußgängern genutzt wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Städte- und Gemeindebund](https://www.dstgb.de/themen/umwelt-verkehr/strassenreinigung-und-winterdienst/). Fazit: Auch ohne klassischen Gehweg bist du meist verpflichtet, einen sicheren Weg für Fußgänger zu räumen, insbesondere wenn ein verbreiterter Fußweg vorhanden ist.

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