Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreib... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Widerspruch des Mieters gegen eine angekündigte Modernisierungsmaßnahme vor Beginn der Maßnahme zu beantworten. Nach § 555c BGB muss der Vermieter die Modernisierung mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen und dabei bestimmte Informationen mitteilen. Der Mieter kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung Härtegründe (§ 555d BGB) geltend machen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, die vorgebrachten Härtegründe zu prüfen und bei der Entscheidung über die Durchführung der Modernisierung zu berücksichtigen. Eine ausdrückliche Pflicht, den Widerspruch vor Beginn der Maßnahme zu beantworten, besteht gesetzlich nicht. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der Transparenz und des guten Mietverhältnisses, auf die Einwände des Mieters einzugehen. Kommt es zu einem Streit über die Durchführung oder Duldung der Modernisierung, kann der Mieter die Einwände im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geltend machen. Das Gericht prüft dann, ob die Modernisierung unter Berücksichtigung der Härtegründe zumutbar ist. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder [Bundesministerium für Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html).
Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreib... [mehr]
Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk... [mehr]
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]