Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Ein Vermieter hat in so einem Fall mehrere Möglichkeiten: 1. **Abmahnung**: Zunächst sollte der Vermieter die Mieterin schriftlich abmahnen und sie auffordern, den Müll zu entfernen. In der Abmahnung sollte auf die Verletzung der mietvertraglichen Pflichten hingewiesen werden, insbesondere auf die Pflicht zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache und zur Rücksichtnahme auf andere Mieter. 2. **Fristsetzung**: In der Abmahnung kann eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mülls gesetzt werden. 3. **Androhung weiterer Schritte**: Sollte die Mieterin der Aufforderung nicht nachkommen, kann der Vermieter weitere rechtliche Schritte androhen, etwa die Kündigung des Mietverhältnisses. 4. **Außerordentliche Kündigung**: Wenn die Mieterin trotz Abmahnung und Fristsetzung den Müll nicht entfernt und dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, kann der Vermieter unter Umständen eine fristlose Kündigung aussprechen. 5. **Einschaltung von Behörden**: Bei erheblicher Geruchsbelästigung oder Schädlingsbefall kann das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. 6. **Ersatzvornahme**: In Ausnahmefällen kann der Vermieter den Müll auf Kosten der Mieterin entfernen lassen, wenn Gefahr im Verzug ist (z.B. bei akuter Gesundheitsgefährdung). Wichtig ist, dass der Vermieter stets verhältnismäßig vorgeht und die Mieterin zunächst zur Beseitigung des Mülls auffordert, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/).
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines L... [mehr]