Darf ein Mieter ohne Zustimmung seines Vermieters untervermieten?

Antwort

Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen der vollständigen und der teilweisen Untervermietung: - **Komplette Untervermietung**: Der Vermieter kann die Erlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigern. - **Teilweise Untervermietung** (z. B. ein Zimmer): Der Mieter hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. finanzielle Gründe oder Zusammenzug mit Partner). Der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus wichtigen Gründen verweigern. Untervermietet ein Mieter ohne Zustimmung, riskiert er eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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