Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]