Hier ein Textvorschlag für die entsprechende Regelung im Mietvertrag: "Die Umlage von Warmwasserkosten findet nicht statt, da die Warmwasserbereitung in der Mietwohnung dezentral und elektr... [mehr]
Ein geeigneter Passus für den Mietvertrag könnte wie folgt lauten: "Die in der Küche befindlichen Elektrogeräte (z.B. Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle) sind Bestandteil des Mietgegenstandes und werden dem Mieter nicht mitvermietet. Für Funktion, Wartung und Ersatz dieser Geräte ist der Vermieter nicht verantwortlich." Dieser Passus stellt klar, dass die Elektrogeräte nicht zum Mietumfang gehören und der Vermieter keine Verantwortung dafür übernimmt. Bei Bedarf kann die Formulierung an die konkrete Situation angepasst werden.
Hier ein Textvorschlag für die entsprechende Regelung im Mietvertrag: "Die Umlage von Warmwasserkosten findet nicht statt, da die Warmwasserbereitung in der Mietwohnung dezentral und elektr... [mehr]
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]