Welcher Passus im Mietvertrag regelt, dass die Elektrogeräte der Küche nicht zum Mietumfang gehören?

Antwort

Ein geeigneter Passus für den Mietvertrag könnte wie folgt lauten: "Die in der Küche befindlichen Elektrogeräte (z.B. Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle) sind Bestandteil des Mietgegenstandes und werden dem Mieter nicht mitvermietet. Für Funktion, Wartung und Ersatz dieser Geräte ist der Vermieter nicht verantwortlich." Dieser Passus stellt klar, dass die Elektrogeräte nicht zum Mietumfang gehören und der Vermieter keine Verantwortung dafür übernimmt. Bei Bedarf kann die Formulierung an die konkrete Situation angepasst werden.

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