Welche Kontaktdaten des Mieters sind im Mietvertrag zwingend erforderlich?

Antwort

Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um den Mieter eindeutig zu identifizieren und den Vertrag rechtsgültig zu machen. Weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind rechtlich nicht zwingend erforderlich, können aber zur Kommunikation freiwillig aufgenommen werden. Wichtig: Für die Wirksamkeit des Mietvertrags reicht die Nennung von Name und Adresse des Mieters aus.

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