Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frostschäden (z. B. geplatzte Wasserleitungen), haften die Mieter für die daraus resultierenden Schäden, sofern sie diese durch dielassene Meldung mitverursacht haben. Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich. Er haftet aber nur dann für Frostschäden, wenn er von dem Defekt wusste oder hätte wissen müssen und nicht rechtzeitig gehandelt hat. Zusammengefasst: - Mieter haften, wenn sie den Ausfall nicht melden und dadurch Schäden entstehen. - Vermieter haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht reagiert oder die Heizung mangelhaft ist, ohne dass der Mieter dies erkennen konnte. Wichtig ist immer der Einzelfall und die Beweisbarkeit der Meldung bzw. Unterlassung. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtzeitige, nachweisbare Mitteilung an den Vermieter.
Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]
Die CO₂-Abgabe für Mieter in Deutschland bezieht sich auf die Kosten, die durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas) entstehen. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]
Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]