Welche Änderungen gibt es bei Kabelanschlüssen für TV und Mieter?

Antwort

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter eines Hauses umgelegt wurden – unabhängig davon, ob sie das Kabel-TV-Angebot tatsächlich nutzten. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist diese sogenannte Umlagefähigkeit weggefallen. Das bedeutet: - Vermieter dürfen die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abrechnen. - Mieter müssen selbst entscheiden, ob sie einen Kabel-TV-Vertrag abschließen möchten. - Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen will, muss einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter (z. B. Vodafone, PYUR, Telekom) abschließen und die Kosten direkt tragen. - Wer kein Kabelfernsehen möchte, zahlt auch nichts mehr dafür. Diese Änderung stärkt die Wahlfreiheit der Mieter und beendet die Zwangsbeteiligung an den Kabelgebühren. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen-und-streaming/kabelgebuehren-in-der-nebenkostenabrechnung-das-aendert-sich-ab-juli-2024-81893).

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