Müssen Mieter kleine Kratzer im Parkett bei Auszug ausbessern?

Antwort

Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die durch den üblichen Gebrauch entstehen, gelten jedoch als sogenannte „vertragsgemäße Abnutzung“. Diese musst du in der Regel nicht auf eigene Kosten ausbessern. Anders sieht es aus, wenn die Kratzer über das normale Maß hinausgehen, also zum Beispiel durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass du für die Beseitigung der Schäden aufkommst. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in deinen Mietvertrag und eine Rücksprache mit dem Vermieter. Bei Uneinigkeit kann auch der Mieterverein oder eine rechtliche Beratung weiterhelfen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

Kategorie: Immobilien Tags: Mieter Parkett Auszug
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