Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution, die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags hinterlegen müssen. Statt das Geld direkt an den Vermieter zu zahlen, schließt der Mieter einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung ab, die dann für die Kaution bürgt. So funktioniert es: 1. **Abschluss der Bürgschaft:** Die Mieter beantragen bei einer Bank oder Versicherung eine Mietkautionsbürgschaft. Dafür zahlen sie meist eine jährliche Gebühr (meist 4–6 % der Kautionssumme). 2. **Bürgschaftsurkunde:** Nach Vertragsabschluss erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese garantiert, dass die Bank oder Versicherung im Schadensfall (z. B. bei Mietschäden oder ausstehenden Mietzahlungen) bis zur Höhe der vereinbarten Kaution zahlt. 3. **Im Schadensfall:** Wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht, prüft die Bank oder Versicherung den Fall und zahlt gegebenenfalls an den Vermieter. Der Mieter muss den ausgezahlten Betrag anschließend an die Bank oder Versicherung zurückzahlen. 4. **Vorteile für Mieter:** Das Geld bleibt auf dem eigenen Konto verfügbar, es muss keine große Summe auf einmal hinterlegt werden. 5. **Vorteile für Vermieter:** Die Sicherheit ist genauso hoch wie bei einer Barkaution, da eine Bank oder Versicherung als Bürge eintritt. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei [Deutsche Kautionskasse](https://www.deutsche-kautionskasse.de/) oder [SWK Bank](https://www.swkbank.de/mietkaution/).
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]