Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution, die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags hinterlegen müssen. Statt das Geld direkt an den Vermieter zu zahlen, schließt der Mieter einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung ab, die dann für die Kaution bürgt. So funktioniert es: 1. **Abschluss der Bürgschaft:** Die Mieter beantragen bei einer Bank oder Versicherung eine Mietkautionsbürgschaft. Dafür zahlen sie meist eine jährliche Gebühr (meist 4–6 % der Kautionssumme). 2. **Bürgschaftsurkunde:** Nach Vertragsabschluss erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese garantiert, dass die Bank oder Versicherung im Schadensfall (z. B. bei Mietschäden oder ausstehenden Mietzahlungen) bis zur Höhe der vereinbarten Kaution zahlt. 3. **Im Schadensfall:** Wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht, prüft die Bank oder Versicherung den Fall und zahlt gegebenenfalls an den Vermieter. Der Mieter muss den ausgezahlten Betrag anschließend an die Bank oder Versicherung zurückzahlen. 4. **Vorteile für Mieter:** Das Geld bleibt auf dem eigenen Konto verfügbar, es muss keine große Summe auf einmal hinterlegt werden. 5. **Vorteile für Vermieter:** Die Sicherheit ist genauso hoch wie bei einer Barkaution, da eine Bank oder Versicherung als Bürge eintritt. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei [Deutsche Kautionskasse](https://www.deutsche-kautionskasse.de/) oder [SWK Bank](https://www.swkbank.de/mietkaution/).
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
Ein Mietvertrag zwischen einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) und einem Kindergarten regelt die Nutzung von Räumlichkeiten, die der Kommune gehören und vom Kindergarten (oft ein freier... [mehr]
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]