Wie gestaltet sich ein Mietvertrag zwischen Kommune und Kindergarten?

Antwort

Ein Mietvertrag zwischen einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) und einem Kindergarten regelt die Nutzung von Räumlichkeiten, die der Kommune gehören und vom Kindergarten (oft ein freier Träger wie ein Verein, eine Kirche oder eine gemeinnützige GmbH) genutzt werden. Solche Verträge sind in der Regel gewerbliche Mietverträge, da es sich nicht um Wohnraum handelt. Typische Inhalte eines solchen Mietvertrags sind: 1. **Vertragsparteien:** Kommune als Vermieter, Kindergarten-Träger als Mieter. 2. **Mietobjekt:** Genaue Beschreibung der Räume und ggf. Außenanlagen. 3. **Mietzweck:** Nutzung ausschließlich als Kindergarten/Kindertagesstätte. 4. **Mietdauer:** Befristet oder unbefristet, ggf. mit Verlängerungsoptionen. 5. **Miete:** Höhe der Miete, Nebenkosten, Zahlungsmodalitäten. 6. **Betriebskosten:** Regelung, welche Kosten (Heizung, Wasser, Strom, Müll etc.) vom Mieter zu tragen sind. 7. **Instandhaltung und Reparaturen:** Wer ist für welche Reparaturen zuständig? 8. **Haftung und Versicherung:** Regelungen zu Haftpflicht, Versicherungsschutz etc. 9. **Kündigung:** Fristen und Bedingungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. 10. **Besondere Vereinbarungen:** Z. B. Nutzung von Spielplätzen, Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen, Regelungen zu Umbauten oder baulichen Veränderungen. Solche Verträge sind oft individuell ausgehandelt und können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ausgestaltet sein. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung oder Prüfung eines solchen Vertrags rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn es um Fördermittel, öffentliche Zuschüsse oder besondere Anforderungen an Kindertagesstätten geht. Weitere Informationen und Musterverträge bieten oft die kommunalen Spitzenverbände oder Landesjugendämter. Ein Beispiel für einen Mustervertrag findest du z. B. beim [Deutschen Städte- und Gemeindebund](https://www.dstgb.de/) oder bei den jeweiligen Landesverbänden.

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