Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird folgender Zusatz zum Mietvertrag für den Veranstaltungsraum [genaue Bezeichnung/Adresse] vereinbart: **1. Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen** Der Veranstalter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranstaltung keinerlei rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen, Handlungen oder Darstellungen erfolgen. Dies gilt sowohl für die Veranstalter selbst, als auch für alle Teilnehmenden, Mitwirkenden und Gäste. **2. Maßnahmen bei Verstößen** Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden und den Veranstaltungsraum räumen zu lassen. Weitere zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. **3. Haftung** Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Folgekosten, die aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung entstehen. **4. Geltung** Dieser Zusatz ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für die gesamte Dauer der Nutzung des Veranstaltungsraums. [Ort, Datum] _________________________ (Vermieter) _________________________ (Mieter/Veranstalter)
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]