Ob du mit deinen Kindern in einer Mietwohnung glücklich werden kannst oder eine Eigentumswohnung anstreben solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von deinen pers&oum...
Welche steuerlichen Folgen hat der Verkauf einer zuvor vermieteten und seit Februar leerstehenden Eigentumswohnung?
Antwort vomBeim Verkauf einer Eigentumswohnung, die zuvor vermietet war und seit Februar leer steht, sind insbesondere die Regelungen zur sogenannten Spekulationssteuer (§ 23 EStG) relevant. Die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen im Überblick: **1. Spekulationsfrist:** - Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. - Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags (Anschaffung) und endet mit dem Datum des notariellen Verkaufsvertrags (Veräußerung). **2. Ausnahmen von der Steuerpflicht:** - Keine Steuer fällt an, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. - Oder: Wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (dabei reicht eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch für einen Teil des ersten und letzten Jahres). **3. Leerstand und Vermietung:** - Da die Wohnung bis Februar vermietet war und seitdem leer steht, gilt sie nicht als zu eigenen Wohnzwecken genutzt. - Ein Leerstand wird steuerlich nicht als Eigennutzung anerkannt. **4. Steuerliche Konsequenz:** - Liegt der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf unter zehn Jahren, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig (Einkommensteuer). - Liegt der Zeitraum über zehn Jahren, ist der Verkauf steuerfrei. **5. Berechnung des Gewinns:** - Der steuerpflichtige Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten (inkl. Kaufnebenkosten und ggf. nachträglichen Herstellungskosten), abzüglich der beim Verkauf angefallenen Kosten (z.B. Makler, Notar). **Fazit:** Wenn du die Wohnung weniger als zehn Jahre besessen hast und sie nicht selbst bewohnt hast (auch nicht im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren), ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig. Der Leerstand seit Februar ändert daran nichts. Hast du die Wohnung länger als zehn Jahre gehalten, ist der Verkauf steuerfrei. **Tipp:** Für eine genaue Berechnung und individuelle Beratung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder auf [steuertipps.de](https://www.steuertipps.de/immobilien-haus/verkauf/spekulationssteuer-beim-immobilienverkauf).
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