Benötige ich die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft für einen Untermietvertrag?

Antwort

In Deutschland ist für einen Untermietvertrag in der Regel die Zustimmung der Wohnungsgesellschaft bzw. des Vermieters erforderlich. Das bedeutet: Du darfst deine Wohnung oder einen Teil davon nicht einfach ohne Erlaubnis untervermieten. Laut § 540 und § 553 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) musst du deinen Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn du einen Untermieter aufnehmen möchtest. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus wichtigen Gründen verweigern, zum Beispiel wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre oder der Untermieter unzumutbar ist. Wichtig: Wenn du ohne Zustimmung untervermietest, kann das ein Kündigungsgrund sein. **Empfehlung:** Stelle einen schriftlichen Antrag auf Untervermietung bei deiner Wohnungsgesellschaft und warte die Zustimmung ab, bevor du einen Untermietvertrag abschließt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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