Der Begriff "wesentlich" in Bezug auf einen Verwaltungsakt bezieht sich auf die grundlegenden und entscheidenden Merkmale oder Elemente, die den Verwaltungsakt charakterisieren und seine Rec... [mehr]
Der Begriff "wesentlich" in Bezug auf einen Verwaltungsakt bezieht sich auf die grundlegenden und entscheidenden Merkmale oder Elemente, die den Verwaltungsakt charakterisieren und seine Rec... [mehr]
Bei einem Verwaltungsakt sind Angaben in wesentlicher Beziehung solche Informationen, die für die Beurteilung und den Inhalt des Verwaltungsakts von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehör... [mehr]
Ein Verwaltungsakt, der ein Schriftformerfordernis nicht erfüllt, ist in der Regel nicht automatisch nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist in § 44... [mehr]
Bei einem formell rechtswidrigen Verwaltungsakt prüft das Gericht, ob die formellen Fehler so schwerwiegend sind, dass der Verwaltungsakt aufgehoben werden muss. Formelle Rechtswidrigkeit kann be... [mehr]
Ein Verwaltungsakt gilt gemäß § 41 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) als bekannt gegeben, sobald er dem Betroffenen zugestellt oder in sonstiger Weise bekannt gegeben wu... [mehr]
Ja, ein rechtswidriger Verwaltungsakt muss grundsätzlich zurückgenommen werden. Dies ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Nach § 48 VwVfG kann ein rechtsw... [mehr]
Der Verwaltungsakt ist in diesem Fall rechtswidrig.
Unter "Bestandskraft" versteht man, dass die im Verwaltungsakt getroffene Regelung verbindlich gültig wird.
Der Begriff, den du suchst, ist "aufschiebende Wirkung". Das bedeutet, dass durch den Widerspruch und die Klage gegen einen vermutlich rechtswidrigen Verwaltungsakt dessen Vollziehung vorl&a... [mehr]
Eine Verwaltungsakt ist anfechtbar, solange die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist.
Die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass d... [mehr]
Prozessoptimierung bei digitalen Verwaltungsakten kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: 1. **Automatisierung**: Einsatz von Software-Robotern (RPA) zur Automatisierung repetitiver... [mehr]
Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr durch Klage oder Widerspruch angefochten werden kann, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Ein Verwaltungsakt wird gültig, wenn er wirksam wird. Die Wirksamkeit tritt ein, sobald der Verwaltungsakt dem Betroffenen bekanntgegeben wird. Dies bedeutet, dass der Verwaltungsakt rechtlich bi... [mehr]