Wie heißt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind?

Antwort

Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist eine rückwirkende Änderung eines Hundesterbesscheids ein neuer Verwaltungsakt?

Ja, eine rückwirkende Änderung eines Hundesteuerbescheids stellt einen neuen Verwaltungsakt dar. Verwaltungsakte sind Entscheidungen, die eine Regelung für einen Einzelfall treffen und... [mehr]