Eine „2. Berufung“ gegen dieselbe erstinstanzliche Entscheidung gibt es im Zivilprozess grundsätzlich nicht: Sobald über die erste Berufung rechtskräftig entschieden ist, st...
Wie heißt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind?
Antwort vomEin Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.