Ja, der Klageabweisungsantrag kann grundsätzlich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Die Widerspruchsfrist bezieht sich in der Regel auf den Einspruch gegen einen Mahnbescheid... [mehr]
Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Ja, der Klageabweisungsantrag kann grundsätzlich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Die Widerspruchsfrist bezieht sich in der Regel auf den Einspruch gegen einen Mahnbescheid... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]