Wie heißt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind?

Antwort

Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.

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