Wo ist die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt geregelt?

Antwort

Die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden muss. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__70.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Gibt es Formvorschriften?

Ja, es gibt Formvorschriften, die je nach Kontext variieren können. In rechtlichen Angelegenheiten, wie Verträgen oder offiziellen Dokumenten, sind oft bestimmte Formvorschriften einzuhalten... [mehr]

Ist eine rückwirkende Änderung eines Hundesterbesscheids ein neuer Verwaltungsakt?

Ja, eine rückwirkende Änderung eines Hundesteuerbescheids stellt einen neuen Verwaltungsakt dar. Verwaltungsakte sind Entscheidungen, die eine Regelung für einen Einzelfall treffen und... [mehr]