Ohne den vorherigen Kontext ist das nicht eindeutig beantwortbar. Für die Schweiz gilt oft nicht automatisch dasselbe wie für Deutschland, weil die Schweiz ein eigenes Rechtssystem und eige...
Wo ist die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt geregelt?
Antwort vomDie Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden muss. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__70.html).