Wo ist die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt geregelt?

Antwort

Die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden muss. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__70.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was bedeutet bei einem Einspruch die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts?

Wenn du bei einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder Bußgeldbescheid) „die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung“ beantragst, bede... [mehr]

Was bedeutet Satzung?

Eine Satzung ist eine schriftlich festgelegte, verbindliche Regelung oder Ordnung, die von einer Organisation, einem Verein, einer Körperschaft oder einer öffentlichen Institution (z. B. Gem... [mehr]