Wo ist die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt geregelt?

Antwort

Die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden muss. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__70.html).

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