Ja, der Klageabweisungsantrag kann grundsätzlich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Die Widerspruchsfrist bezieht sich in der Regel auf den Einspruch gegen einen Mahnbescheid... [mehr]
Die Widerspruchsfrist für einen Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Konkret findet sich die Regelung in § 70 VwVfG. Dort ist festgelegt, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden muss. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__70.html).
Ja, der Klageabweisungsantrag kann grundsätzlich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Die Widerspruchsfrist bezieht sich in der Regel auf den Einspruch gegen einen Mahnbescheid... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Bitte gib mehr Kontext oder beschreibe genauer, worauf du dich beziehst (zum Beispiel ein Gesetz, ein Zitat, eine Regelung oder ein bestimmtes Thema), damit... [mehr]