Wie heißt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht mehr angefochten werden kann?
Antwort vomEin Verwaltungsakt, der nicht mehr durch Klage oder Widerspruch angefochten werden kann, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr durch Klage oder Widerspruch angefochten werden kann, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.