Eine „2. Berufung“ gegen dieselbe erstinstanzliche Entscheidung gibt es im Zivilprozess grundsätzlich nicht: Sobald über die erste Berufung rechtskräftig entschieden ist, st...
Wie heißt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht mehr angefochten werden kann?
Antwort vomEin Verwaltungsakt, der nicht mehr durch Klage oder Widerspruch angefochten werden kann, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.