Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...
Ab wann gilt ein Verwaltungsakt als bekannt gegeben?
Antwort vomEin Verwaltungsakt gilt gemäß § 41 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) als bekannt gegeben, sobald er dem Betroffenen zugestellt oder in sonstiger Weise bekannt gegeben wurde. Bei schriftlichen Verwaltungsakten ist dies in der Regel der Zeitpunkt, an dem das Dokument dem Empfänger zugeht. Wenn der Verwaltungsakt per Post versendet wird, gilt er nach § 41 Abs. 2 VwVfG am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, es sei denn, er ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen.
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