Kann man sagen, dass ein Betreuungsverfahren angestoßen wird?

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**Ja, das kann man sagen – idiomatischer und juristisch üblicher sind aber „ein Betreuungsverfahren wird eingeleitet“ oder „in Gang gesetzt“. „Angestoßen“ versteht man, wirkt in rechtlichen Zusammenhängen aber eher umgangssprachlich.**

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