Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Der Begriff, den du suchst, ist "aufschiebende Wirkung". Das bedeutet, dass durch den Widerspruch und die Klage gegen einen vermutlich rechtswidrigen Verwaltungsakt dessen Vollziehung vorläufig ausgesetzt wird.
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine Klage nach § 839a BGB („Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“) richtet sich gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fah... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Ob ein Mandant die Kosten für einen Widerspruch trägt, hängt grundsätzlich vom Mandatsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberater ab. In d... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]