Was bedeutet es, wenn gegen einen vermutlich rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden kann?

Antwort

Der Begriff, den du suchst, ist "aufschiebende Wirkung". Das bedeutet, dass durch den Widerspruch und die Klage gegen einen vermutlich rechtswidrigen Verwaltungsakt dessen Vollziehung vorläufig ausgesetzt wird.

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