In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ Alternativ, wenn du selbst Kläger bist und möchtest, dass das Gericht die Kosten dem Beklagten auferlegt, kannst du auch schreiben: „Es wird beantragt, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.“ Diese Formulierungen sind Standard und werden in der Regel am Ende der Klageschrift unter den Anträgen aufgeführt. Das Gericht entscheidet dann im Urteil über die Kostenverteilung gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung).
In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichts... [mehr]
Ja, eine Klage kann aufgrund eines Klageabweisungsantrags abgewiesen werden. Ein Klageabweisungsantrag ist ein Antrag der beklagten Partei im Zivilprozess, mit dem sie beantragt, die Klage als unbegr&... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine Klage nach § 839a BGB („Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“) richtet sich gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fah... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]
Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]