Ohne den genauen Fall lässt sich keine fertige Klage seriös formulieren, aber die Anschrift steht im Klageschriftsatz immer im Rubrum: oben das zuständige Gericht, darunter Kläger...
Muss eine Klage wegen der Einstellung auf eine Vertretungslehrerstelle gegen das Land NRW oder gegen die Bezirksregierung Düsseldorf erhoben werden?
Antwort vom**Bei einer Einstellung auf eine Vertretungslehrerstelle richtet sich die Klage in der Regel gegen das Land Nordrhein-Westfalen, nicht gegen die Bezirksregierung Düsseldorf als eigene Arbeitgeberin.** Die Bezirksregierung handelt meist nur für das Land als Schulaufsichts- oder Einstellungsbehörde; arbeitsrechtlicher Anspruchsgegner ist normalerweise das Land NRW. ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Farbgs%2Fduesseldorf%2Flag_duesseldorf%2Fj2013%2FNRWE_LAG_D_sseldorf_7_Sa_450_13_Urteil_20130717.html)) ## Entscheidend ist: Worum genau geht der Streit Wenn es um **Nicht-Einstellung, Auswahlentscheidung, Entfristung, Befristung oder Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis** geht, ist das typischerweise eine **arbeitsrechtliche Streitigkeit**. Dann ist regelmäßig das **Arbeitsgericht** zuständig, und in Urteilen zu Vertretungslehrkräften in NRW wird das **beklagte Land** als Partei geführt. ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Farbgs%2Fduesseldorf%2Flag_duesseldorf%2Fj2013%2FNRWE_LAG_D_sseldorf_7_Sa_450_13_Urteil_20130717.html)) Wenn es dagegen um einen **förmlichen Bescheid** der Bezirksregierung geht, also um eine klassische Behördenentscheidung im öffentlichen Recht, kann ausnahmsweise eine **verwaltungsgerichtliche Klage** gegen die Bezirksregierung bzw. den Rechtsträger hinter dem Bescheid in Betracht kommen. Das betrifft aber eher schulaufsichtliche Genehmigungen oder Verwaltungsakte, nicht die normale Einstellung als Vertretungslehrkraft. ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Fovgs%2Fvg_duesseldorf%2Fj2024%2F18_K_4848_21_Urteil_20240117.html)) ## Praktisch heißt das Bei einer abgelehnten Bewerbung auf eine **Vertretungslehrerstelle** lautet die richtige Gegenseite meist: **Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.** ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Farbgs%2Fduesseldorf%2Flag_duesseldorf%2Fj2013%2FNRWE_LAG_D_sseldorf_7_Sa_450_13_Urteil_20130717.html)) Der wichtige Unterschied ist: Die **Bezirksregierung** ist oft die handelnde Stelle, aber das **Land NRW** ist meist der rechtliche Arbeitgeber und damit die richtige Beklagte. ## Wichtiger Sonderfall Falls du **schwerbehindert** bist oder eine **Gleichstellung** vorliegt und du eine Benachteiligung bei der Auswahl vermutest, kommen zusätzliche Ansprüche in Betracht. Dann ist die **korrekte Bezeichnung der beklagten Partei besonders wichtig**, weil Fristen und Anspruchsgrundlagen streng sind. ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2022/26_K_5818_21_Urteil_20220930.html)) ## Klare Einordnung Die kurze Antwort ist daher: **Ja, bei einer Klage wegen Einstellung auf eine Vertretungslehrerstelle ist in aller Regel gegen das Land NRW zu klagen, nicht isoliert gegen die Bezirksregierung Düsseldorf.** Die Bezirksregierung wird meist nur als Vertretungsbehörde des Landes genannt. ([nrwe.justiz.nrw.de](https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Farbgs%2Fduesseldorf%2Flag_duesseldorf%2Fj2013%2FNRWE_LAG_D_sseldorf_7_Sa_450_13_Urteil_20130717.html))
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