Du stellst so etwas in der Regel nicht als „einstweilige Verfügung“, sondern als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungs...
Du stellst so etwas in der Regel nicht als „einstweilige Verfügung“, sondern als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungs...