Wie formuliert man in einer Klage die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert?

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In einer Klageschrift wird die Bitte, dass das Gericht den Gerichtskostenvorschuss anfordert, üblicherweise wie folgt formuliert: „Es wird gebeten, den Kläger zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses aufzufordern.“ Alternativ kann auch geschrieben werden: „Es wird gebeten, den Gerichtskostenvorschuss anzufordern.“ Diese Formulierungen sind in der Praxis üblich und ausreichend. Das Gericht wird daraufhin nach Eingang der Klage die entsprechende Kostenrechnung erteilen.