Eine Frau hat Anspruch auf Versorgungsausgleich nicht „weil sie eine Frau ist“, sondern wenn bei einer Scheidung während der Ehe Renten- oder Versorgungsanwartschaften erworben wurden...
Hat sich in der Scheidungsangelegenheit etwas Neues getan?
Antwort vom**Besser ist: „Gibt es in der Scheidungsangelegenheit etwas Neues?“** Etwas natürlicher und klarer klingen auch: - **„Hat sich in der Scheidungsangelegenheit etwas Neues ergeben?“** - **„Gibt es etwas Neues in der Scheidungssache?“** - **„Hat sich in der Sache etwas getan?“** Am besten wirkt meist die zweite Variante, weil sie höflich und idiomatisch klingt: **„Hat sich in der Scheidungsangelegenheit etwas Neues ergeben?“**
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Kann man sagen, dass ein Betreuungsverfahren angestoßen wird?
Ja, das kann man sagen – idiomatischer und juristisch üblicher sind aber „ein Betreuungsverfahren wird eingeleitet“ oder „in Gang gesetzt“. „Angestoßen&l...