Wann hat eine Frau Anspruch auf Versorgungsausgleich?

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**Eine Frau hat Anspruch auf Versorgungsausgleich nicht „weil sie eine Frau ist“, sondern wenn bei einer Scheidung während der Ehe Renten- oder Versorgungsanwartschaften erworben wurden. Dann werden die in der Ehezeit aufgebauten Anrechte grundsätzlich hälftig zwischen beiden Ehegatten geteilt.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260113-va-rentenansprueche-teilen)) ## Wann der Anspruch besteht Der Versorgungsausgleich gehört in Deutschland grundsätzlich zum Scheidungsverfahren. Entscheidend ist also: - es gibt eine **Scheidung** - es wurden **während der Ehezeit** Versorgungsanrechte aufgebaut - keine wirksame Ausnahme greift, etwa durch notariellen Ausschluss oder einen groben Härtefall ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html)) „Ehezeit“ meint nicht die gesamte Beziehung, sondern den gesetzlich relevanten Zeitraum der Ehe. Geteilt werden nur die Anrechte, die in dieser Zeit entstanden sind, zum Beispiel aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, Beamtenversorgung oder privaten Altersvorsorgen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260113-va-rentenansprueche-teilen)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn eine Frau wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger eigene Rentenansprüche aufgebaut hat, bekommt sie über den Versorgungsausgleich einen Teil der während der Ehe vom anderen Ehegatten erworbenen Anrechte. Genau dafür ist das System gedacht: ehebedingte Nachteile bei der Altersversorgung auszugleichen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260113-va-rentenansprueche-teilen)) Der häufigste Irrtum ist: Man müsse „bedürftig“ sein oder lange nicht gearbeitet haben. Das stimmt so nicht. Der Anspruch hängt grundsätzlich **nicht von Bedürftigkeit**, sondern davon ab, welche Versorgungsanrechte beide in der Ehezeit erworben haben. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260113-va-rentenansprueche-teilen)) ## Wann kein oder nur eingeschränkter Versorgungsausgleich stattfindet Kein automatischer voller Ausgleich findet statt, wenn: - die Ehegatten den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen oder anders geregelt haben - einzelne Anrechte aus rechtlichen Gründen zunächst nicht ausgleichsreif sind - der Ausgleich im Ausnahmefall **grob unbillig** wäre ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html)) Ein wichtiger Unterschied zu vielen oberflächlichen Erklärungen: Der Anspruch entsteht meist **im Scheidungsverfahren selbst**. Nur bei bestimmten noch nicht ausgeglichenen Anrechten kommen später noch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche in Betracht. Diese werden erst unter zusätzlichen Voraussetzungen fällig, etwa wenn die ausgleichsberechtigte Person selbst eine laufende Versorgung bezieht oder die Regelaltersgrenze erreicht hat. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html)) ## Klare Einordnung Für die Praxis heißt das: Eine Frau hat Anspruch auf Versorgungsausgleich, wenn sie geschieden wird und in der Ehe Versorgungsanrechte erworben wurden, die auszugleichen sind. Maßgeblich ist also **die Ehezeit und die Scheidung**, nicht das Geschlecht. Männer haben unter denselben Voraussetzungen denselben Anspruch. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260113-va-rentenansprueche-teilen))

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