Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]
Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]