Welches Gericht ist für eine Klage aus § 839a BGB mit einer Forderung von 1.000 EUR und Beklagtem in der Lützenstraße, 10711 Berlin zuständig?

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Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist das Amtsgericht sachlich zuständig, da der Streitwert unter 5.000 EUR liegt (§ 23 Nr. 1 GVG). Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Beklagten (§ 13 ZPO). Der Beklagte wohnt in der Lützenstraße, 10711 Berlin. Diese Adresse liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Das zuständige Amtsgericht ist daher: **Amtsgericht Charlottenburg** Wilmersdorfer Straße 1 10585 Berlin [https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/](https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/) Zusammengefasst: **Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin.**

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